Rechtsprechung
OLG Naumburg, 07.06.2016 - 12 W 1/16 (KfB) |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
Kostenerstattungsanspruch: Erstattungsfähigkeit der Kosten für eine umfassende privatsachverständige Begleitung des Verfahrens
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erstattungsfähige Kosten des Rechtsstreits; Erstattung der dem Gegner erwachsenen Kosten bei deren Notwendigkeit zu einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung; Beurteilung der Beauftragung eines Privatsachverständigen
- Anwaltsblatt
§ 91 ZPO
Kostenerstattung bei prozessbegleitenden Privatgutachten nur ausnahmsweise - Anwaltsblatt
§ 91 ZPO
Kostenerstattung bei prozessbegleitenden Privatgutachten nur ausnahmsweise - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines den Prozess begleitenden Privatgutachters
- rechtsportal.de
ZPO § 91 Abs. 1
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines den Prozess begleitenden Privatgutachters - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Halle, 04.11.2015 - 4 O 45/12
- OLG Naumburg, 07.06.2016 - 12 W 1/16 (KfB)
Papierfundstellen
- NJ 2017, 77
- AnwBl 2017, 333
- AnwBl Online 2017, 164
- DS 2017, 39
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Hamm, 18.12.1995 - 23 W 454/95
Auszug aus OLG Naumburg, 07.06.2016 - 12 W 1/16
Damit verträgt sich eine umfassende sachverständige Begleitung der Partei in der gerichtlichen Auseinandersetzung, bei der der hinzugezogene Privatgutachter gleichsam wie ein "Schatten" sämtliche prozessualen Aktivitäten seines Auftraggebers begleitet, schon im Grundsatz nicht (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1996, 830). - BGH, 20.12.2011 - VI ZB 17/11
Kostenfestsetzung im Verkehrsunfallprozess: Beurteilung der Erstattungsfähigkeit …
Auszug aus OLG Naumburg, 07.06.2016 - 12 W 1/16
Ob in diesem Rahmen die Beauftragung eines Privatsachverständigen zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder -verteidigung notwendig ist, beurteilt sich im Ausgangspunkt danach, ob eine verständige und wirtschaftlich vernünftig denkende Partei diese Kosten auslösende Maßnahme ex ante als sachdienlich ansehen durfte (vgl. BGH NJW 2006, 2415; NJW 2012, 1370; NJW 2013, 1823). - BGH, 26.02.2013 - VI ZB 59/12
Kostenfestsetzung im Verkehrsunfallprozess: Erstattungsfähigkeit der Kosten eines …
Auszug aus OLG Naumburg, 07.06.2016 - 12 W 1/16
Ob in diesem Rahmen die Beauftragung eines Privatsachverständigen zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder -verteidigung notwendig ist, beurteilt sich im Ausgangspunkt danach, ob eine verständige und wirtschaftlich vernünftig denkende Partei diese Kosten auslösende Maßnahme ex ante als sachdienlich ansehen durfte (vgl. BGH NJW 2006, 2415; NJW 2012, 1370; NJW 2013, 1823). - BGH, 23.05.2006 - VI ZB 7/05
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines vorprozessual beauftragten Sachverständigen
Auszug aus OLG Naumburg, 07.06.2016 - 12 W 1/16
Ob in diesem Rahmen die Beauftragung eines Privatsachverständigen zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder -verteidigung notwendig ist, beurteilt sich im Ausgangspunkt danach, ob eine verständige und wirtschaftlich vernünftig denkende Partei diese Kosten auslösende Maßnahme ex ante als sachdienlich ansehen durfte (vgl. BGH NJW 2006, 2415; NJW 2012, 1370; NJW 2013, 1823). - OLG Köln, 12.03.2010 - 17 W 21/10
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Privatgutachters im Bauprozess
Auszug aus OLG Naumburg, 07.06.2016 - 12 W 1/16
Eine solche Ausnahme ist grundsätzlich nur im Falle unabweisbarer Notwendigkeit gegeben, die nach ständiger Rechtsprechung etwa dann anzunehmen sein kann, wenn im Einzelfall einer Partei besondere technische, mathematische oder sonstige fachliche Kenntnisse der Gegenpartei fehlen (Gesichtspunkt der "Waffengleichheit") oder wenn es gilt, ein vorliegendes privates oder gerichtliches Sachverständigengutachten zu überprüfen, zu widerlegen, zu erschüttern oder dem gerichtlich bestellten Sachverständigen bei der Erläuterung des Gutachtens sachdienliche Vorhalte zu machen, ohne dass die Partei hierzu selbst in der Lage ist (vgl. OLG Köln, NJW-RR 2010, 751).
- OLG München, 13.08.2018 - 11 W 821/18
Erstattungsfähigkeit der Kosten für ein Privatgutachten
Die für die prozessbegleitende Tätigkeit des Privatsachverständigen geltend gemachten Kosten sind daher selbst bei grundsätzlich anzunehmender Erforderlichkeit der Inanspruchnahme externen Sachverstands nicht pauschal erstattungsfähig, ihre Notwendigkeit ist vielmehr unter Berücksichtigung des Kostenschonungsgebots für jede Einzeltätigkeit gesondert zu prüfen (vgl. OLG Naumburg, DS 2017, 39 NJOZ 2017, 591; OLG Saarbrücken NJW 2017, 2919). - OLG Naumburg, 19.02.2019 - 12 W 63/18
Kostenfestsetzungsverfahren: Parteirüge zur Vergütung des Sachverständigen
Ob in diesem Rahmen die Beauftragung eines Privatsachverständigen zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder -verteidigung notwendig ist, beurteilt sich im Ausgangspunkt danach, ob eine verständige und wirtschaftlich vernünftig denkende Partei diese Kosten auslösende Maßnahme ex ante als sachdienlich ansehen durfte (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Mai 2006, VI ZB 7/05, NJW 2006, 2415; BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2011, VI ZB 17/11, BGHZ 192, 140-148 = NJW 2012, 1370; BGH, Beschluss vom 26. Februar 2013, VI ZB 59/12, NJW 2013, 1823; Senatsbeschluss vom 7. Juni 2016, 12 W 1/16, AnwBl 2017, 333). - OLG Saarbrücken, 26.05.2017 - 9 W 39/16
Kostenerstattungsanspruch: Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Privatgutachters …
Die für die prozessbegleitende Tätigkeit des Privatsachverständigen geltend gemachten Kosten sind daher selbst bei grundsätzlich anzunehmender Erforderlichkeit der Inanspruchnahme externen Sachverstands nicht pauschal erstattungsfähig, ihre Notwendigkeit ist vielmehr unter Berücksichtigung des Kostenschonungsgebots für jede Einzeltätigkeit gesondert zu prüfen (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 7. Juni 2016 - 12 W 1/16 [KfB], NJOZ 2017, 591).